· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Höhe der Leistungskürzung bei Abrutschen des Zulaufschlauchs einer Waschmaschine
von RiOLG Dr. Dirk Halbach, Köln
(LG Osnabrück 20.4.12, 9 O 762/10, Abruf- Nr. 130762) |
Sachverhalt
Die Parteien streiten um Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft aufgrund eines Wasserschadens. Am 29.6.09 rutschte in der Wohnung des VN der Wasserschlauch seiner ausgeschalteten Waschmaschine vom Wasseranschluss ab. Grund war der Bruch der Überwurfmutter, welche auf das Gewinde des Wasserhahns geschraubt wird. Da der Wasserhahn nicht zugedreht war, lief aus der Anschlussleitung Wasser in die Wohnung. Der VN befand sich zu dem Zeitpunkt für einen etwa einstündigen Friseurbesuch außer Haus. Den Wasserhahn hat er beim Verlassen nie zugedreht.
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