· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Wasseraustritt in der gefliesten Dusche ist ein Leitungswasserschaden
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Wasser ist aus mit dem Rohrsystem verbundenen Einrichtungen der Wasserversorgung bestimmungswidrig ausgetreten, wenn es in der Dusche am Fliesenspiegel herunterläuft und über den nicht versiegelten Fliesendurchgang der Duscharmaturen in die dahinter liegende Zwischenwand gelangt. |
Sachverhalt
Der VN macht nach einem Leitungswasserschaden Entschädigungsleistungen aus einer Wohngebäudeversicherung geltend. Er unterhält für das von ihm bewohnte Einfamilienhaus (Baujahr 2007) eine Wohngebäudeversicherung, die auch Leitungswasserschäden mitumfasst. In den zugrunde liegenden VGB 88 heißt es wie folgt:
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§ 4 Versicherte Gefahren und Schäden
§ 6 Leitungswasser
§ 9 Nichtversicherte Sachen und Schäden ...
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