· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Kein Versicherungsschutz für Mietausfall bei unentgeltlicher Überlassung
von RiOLG Dr. Dirk Halbach, Köln
Die in Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen (VGB) enthaltene Regelung, dass zum versicherten Mietausfall auch der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen gehört, die der VN selbst dauerhaft bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar geworden sind (vgl. z.B. § 4 Nr. 1 lit. b VGB 2001), ist nicht entsprechend anwendbar, wenn der VN die Räume unentgeltlich Dritten (z.B. Verwandten oder Freunden) überlassen hat (OLG Bremen 3.7.12, 3 W 14/12, Abruf-Nr. 122529). |
Sachverhalt
Der geschiedene Ehemann der Antragstellerin ist Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Die Wohngebäudeversicherung (VGB 2001), bestimmt u.a.:
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