· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Neuwertentschädigung, wenn Bungalow statt zweigeschossigem Wohnhaus errichtet wird
von RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Die Voraussetzungen für die Auszahlung der Neuwertspitze in der Gebäudeversicherung liegen bei Vereinbarung einer strengen Wiederherstellungsklausel auch dann vor, wenn anstelle eines zweigeschossigen Wohnhauses ein Bungalow mit Flachdach erstellt wird. Bei dem gebotenen Größenvergleich findet § 2 Abs. 3 Wohnflächenverordnung keine Anwendung. So entschied es das OLG Dresden. |
Sachverhalt
Der VN begehrt die Zahlung des Neuwertanteils aus einer Gebäudeversicherung. Dem Vertrag lagen die VGB 2001 zugrunde.
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Der VN erwirbt den Anspruch auf Zahlung des Teils der Entschädigung, der den Zeitwertschaden übersteigt (Neuwertanteil), nur, soweit und sobald er innerhalb von 3 Jahren nach Eintritt des Versicherungsfalls sicherstellt, dass er die Entschädigung verwenden wird, um die versicherte Sache in gleicher Art und Zweckbestimmung an der bisherigen Stelle wiederherzustellen oder wiederzubeschaffen ... |
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