· Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung
Überschwemmung setzt Wasseransammlung auf der Grundstücksoberfläche voraus
von RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln
| Eine Überschwemmung setzt nach dem Verständnis des durchschnittlichen VN voraus, dass sich erhebliche Wassermengen auf der Geländefläche ansammeln. |
Sachverhalt
Der VN verlangt Leistungen aus einer Wohngebäudeversicherung wegen Schäden aufgrund eines Starkregenereignisses. Nach Ziffer 2.5.1 der vereinbarten AVB liegt eine Überschwemmung vor, wenn nach näherer Maßgabe Wasser das Versicherungsgrundstück überflutet hat oder in das Gebäude geflossen ist. Das LG wies die Klage ab. Der Schaden sei nach den zugrunde liegenden AVB nicht versichert und auch nicht hinreichend dargelegt.
Entscheidungsründe
Die Berufung des VN hatte vor dem OLG Brandenburg keinen Erfolg (3.3.21, 28.4.21, 11 U 206/20, Abruf-Nr. 223029). Das LG hat die Klage zu Recht in vollem Umfang abgewiesen. Der VN hat keinen versicherungsvertraglichen Leistungsanspruch für die von ihm noch geltend gemachten Schäden aufgrund eines starkregenbedingten Wassereintritts in den Keller des versicherten Hauses.
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