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  • · Fachbeitrag · Wohngebäudeversicherung

    Wasseraustritt in Dusch- und Wannenecke ist auch ein Leitungswasserschaden

    von RiOLG a.D. und RA Dr. Dirk Halbach, Köln

    Wenn Wasser in einer Dusch- oder Wannenecke eines Hauses „durch die Wand“ gelangt ist, so liegt ein bestimmungswidriger und unmittelbarer Austritt von Leitungswasser aus mit den Zu- oder Ableitungsrohren der Wasserversorgung verbundenen Einrichtungen vor und damit ein Nässeschaden durch Leitungswasser im Sinne der Gebäudeversicherungsbedingungen (OLG Schleswig 11.6.15, 16 U 15/15, Abruf-Nr. 145479).

     

    Sachverhalt

    Der VN unterhält für sein Haus eine Wohngebäudeversicherung, der die WGB F 01/08 zugrunde liegen. Er bemerkte Nässeschäden in der Wand, als beim Renovieren des Badezimmers die wandhohen Fliesen abgeschlagen wurden. Das zeigte er am Folgetag dem VR an. Der Sachverständige besichtigte das Bad, nachdem die Wanne bereits ausgebaut und die Fliesen an der rückwärtigen Wand abgeschlagen worden waren. In seinem Gutachten führte er als Ursache gemäß der Angabe des VN altersbedingten Verschleiß einer dauerelastischen Fuge im Anschlussbereich Badewanne/Wände an. Den Reparaturkostenbetrag zum Neuwert ermittelte er auf netto 6.515 EUR.

     

    Der VR lehnte die Regulierung ab. Er verwies darauf, dass die Schäden durch Spritz- und Planschwasser entstanden seien. Eine genaue Untersuchung der Schadensursache sei aufgrund des bereits erfolgten Ausbaus der Badewanne nicht mehr möglich gewesen.