18.02.2022 · Fachbeitrag aus VK · Leitungswasserversicherung
Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können. Für einen Rohrbruch sind Einwirkungen, die lediglich zu einer Funktionsveränderung ohne Substanzbeeinträchtigung der intakten Rohrleitung führen, nicht ausreichend. Ein bedingungsgemäßer Rohrbruch ...
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18.02.2022 · Fachbeitrag aus VK · Leitungswasserversicherung
Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können. Für einen Rohrbruch sind Einwirkungen, die lediglich zu einer Funktionsveränderung ohne Substanzbeeinträchtigung der intakten Rohrleitung führen, nicht ausreichend. Ein bedingungsgemäßer Rohrbruch ...
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18.02.2022 · Fachbeitrag aus VK · Leitungswasserversicherung
Als Rohrbruch i.S. des Leistungsausschlusses für Rückstauschäden (§ 6 Nr. 3b VGB 2002) ist jede nachteilige Veränderung des Rohrmaterials zu verstehen, die die Funktion des Rohres in der Weise beeinträchtigt, dass die darin geleiteten Flüssigkeiten bestimmungswidrig austreten können. Für einen Rohrbruch sind Einwirkungen, die lediglich zu einer Funktionsveränderung ohne Substanzbeeinträchtigung der intakten Rohrleitung führen, nicht ausreichend. Ein bedingungsgemäßer Rohrbruch ...
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11.02.2022 · Fachbeitrag aus VK · Betriebsschließungsversicherung
Versicherungsbedingungen wurden in der Vergangenheit vereinbart. Versicherungsfälle treten in der Gegenwart ein. Gerichtsentscheidungen werden dann in der Zukunft gesprochen. H. G. Wells veröffentlichte 1895 „Die Zeitmaschine“. Da das in der Praxis aber immer noch nicht klappt, kommt es zu Entscheidungen wie BGH IV ZR 144/21 vom 26.1.22 (Abruf-Nr. 227133 ): Corona ist zu neu, um bei Betriebsunterbrechung versichert zu sein. Was bedeutet das für die Versicherungsrechtspraxis?
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11.02.2022 · Fachbeitrag aus VK · Betriebsschließungsversicherung
Versicherungsbedingungen wurden in der Vergangenheit vereinbart. Versicherungsfälle treten in der Gegenwart ein. Gerichtsentscheidungen werden dann in der Zukunft gesprochen. H. G. Wells veröffentlichte 1895 „Die Zeitmaschine“. Da das in der Praxis aber immer noch nicht klappt, kommt es zu Entscheidungen wie BGH IV ZR 144/21 vom 26.1.22 (Abruf-Nr. 227133 ): Corona ist zu neu, um bei Betriebsunterbrechung versichert zu sein. Was bedeutet das für die Versicherungsrechtspraxis?
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11.02.2022 · Fachbeitrag aus VK · Betriebsschließungsversicherung
Versicherungsbedingungen wurden in der Vergangenheit vereinbart. Versicherungsfälle treten in der Gegenwart ein. Gerichtsentscheidungen werden dann in der Zukunft gesprochen. H. G. Wells veröffentlichte 1895 „Die Zeitmaschine“. Da das in der Praxis aber immer noch nicht klappt, kommt es zu Entscheidungen wie BGH IV ZR 144/21 vom 26.1.22 (Abruf-Nr. 227133 ): Corona ist zu neu, um bei Betriebsunterbrechung versichert zu sein. Was bedeutet das für die Versicherungsrechtspraxis?
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10.02.2022 · Fachbeitrag aus VK · IWW-Webinare
Auch im 1. und 2. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:
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Auch im 1. und 2. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:
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Auch im 1. und 2. Quartal 2022 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem fortzubilden. Das erwartet Sie:
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