· Nachricht · Provision
Kein Provisionsanspruch bei Kündigung bzw. Nichtverlängerung eines Rahmenvertrags
| Was passiert, wenn sich ein Versicherer von einem sich stets verlängernden Dauer-Rahmenvertrag löst, den der Versicherungsvertreter vermittelt hat? Die Antwort hat das OLG Hamm gegeben. |
Es bestand ein Rahmenvertrag für Autohäuser
Hintergrund war die Vermittlung eines Rahmen-Kraftfahrtversicherungsvertrags an eine Versicherungsnehmerin, die mehrere Tochtergesellschaften als Autohäuser unterhielt. Der Rahmenvertrag wurde 2009 auf ein Jahr abgeschlossen, verbunden mit einer automatischen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht fristgemäß ordentlich gekündigt wird.
Versicherer kündigt 2017 ‒ OLG verneint Provisionsanspruch für 2018
Der Versicherer hatte 2017 gegenüber den (mittlerweile) sechs Autohäusern den Vertrag gekündigt. Der Versicherungsvertreter verlangte dennoch eine Provision für 2018, obwohl der Vertrag mit Ablauf des Jahres 2017 endete. Ohne Erfolg (OLG Hamm, Urteil vom 27.06.2024, Az. 18 U 49/23, Abruf-Nr. 243266):
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