19.03.2025 · Nachricht ·
Finanzierung
Ein nicht gebundener Vermittler von Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen schuldet seinem Kunden eine umfassende und richtige Aufklärung über die in Betracht kommenden Finanzierungsmöglichkeiten. Er darf im Rahmen der geschuldeten Aufklärung ein reales Risiko – hier: Nichtzustandekommen des Grundstückskaufvertrags nach bereits geschlossenem und nicht mehr widerruflichem Darlehensvertrag – nicht so verharmlosen, dass der Eindruck entsteht, es sei nur theoretischer Natur (BGH, Urteil vom 20.02.2025, Az.
14.03.2025 · Fachbeitrag ·
Vermittlerrecht
Ein Beratungsverzicht nach § 6 Abs. 3 VVG darf auch auf vorformulierten Formularen erfolgen, sofern er optisch deutlich hervorgehoben und eigenhändig unterschrieben ist. Ein gesondertes Dokument ist nicht ...
14.03.2025 · Fachbeitrag ·
Altersversorgung
Aufgrund der gegenwärtig wirtschaftlich angespannten Lage stellt sich in vielen Unternehmen die Frage, ob die Pensionszusage des (Gesellschafter-)Geschäftsführers reduziert werden kann, um das Unternehmen zu ...
10.03.2025 · Fachbeitrag ·
Büroorganisation/Mitarbeiterbeteiligung
Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes kündigen es schon an: In den kommenden 13 Jahren wird sich die Fachkräftelücke von derzeit zwei Mio. auf 6,8 Mio. erhöhen. Das ist eine dramatische Entwicklung, die mit der zurückliegenden Entwicklung nicht vergleichbar ist. Versicherungsmaklerunternehmen sollten sich darauf vorbereiten und dem Problem entschieden entgegentreten. Die Mitarbeiterbeteiligung bietet hier einen Ausweg und Lösungsansätze. VVP erläutert, warum das so ist.
06.03.2025 · Fachbeitrag ·
Barrierefreiheitsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28.06.2025 in Kraft und setzt die Anforderungen der Europäischen Barrierefreiheitsrichtlinie um. Das BFSG bedeutet für Versicherungsvermittler eine erhebliche ...
04.03.2025 · Nachricht ·
Anlagevermittlung
Ein Anlagevermittler genügt seiner Pflicht zur Information über die Bonität des Emittenten einer Kapitalanlage jedenfalls gegenüber einem
geschäftserfahrenen Anlageinteressenten im Normalfall dadurch, dass er ...
03.03.2025 · Nachricht ·
Personalmanagement
Vereinbart ein Unternehmen mit einem Mitarbeiter eine Probezeit, die der Gesamtdauer eines befristeten Arbeitsverhältnisses entspricht, ist das in der Regel unverhältnismäßig und damit unwirksam. Das Unternehmen kann das Arbeitsverhältnis trotzdem ordentlich kündigen, so das BAG.