Das Amtsgericht Mannheim hat am 21. September 2011 (Az: 10 C 102/11; Abruf-Nr. 120506 ) entschieden, dass die Weitergabe von Patientenunterlagen durch ein Abrechnungsunternehmen an die refinanzierende Bank nicht rechtmäßig war, weil darauf in der vom Patienten unterschriebenen Einwilligungserklärung nicht deutlich genug hingewiesen wurde.
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat (Az: L 2 SO 5698/10) entschieden, dass im Urteilsfall der Kläger – ein Sozialhilfeempfänger – keinen Anspruch auf ein Darlehen für eine Implantatversorgung hatte.
Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat mit Beschluss vom 9. Mai 2011 (Az: 8 W 20/11) entschieden, dass ein Patient keinen Anspruch auf das Original seiner Behandlungsunterlagen hat.
Ein Zahnarzt hatte eine Firma mit der Erstellung einer Homepage für seine Praxis beauftragt. Diese Firma verwendete dafür Bilder, an denen sie keine Rechte besaß. Der Rechtinhaber verklagte daraufhin den Zahnarzt. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte in seiner Entscheidung vom 7. Juni 2011 (Az: 4 U 208/10, Abruf-Nr. 121728 unter zwd.iww.de), dass der Zahnarzt einen Verstoß gegen den Urheberschutz begangen und sich insofern schadenersatzpflichtig gemacht hat.
Im Rahmen der Novellierung der GOZ ist die darin enthaltene Analogieregelung an die Regelung in der GOÄ angepasst worden. Aktuell stellt der GOZ-Senat der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) dazu fest:
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen hat mit Urteil vom 25. Mai 2012 (Az: 13 A 1399/10) bestätigt, dass die Bezeichnung „Kinderzahnarzt“ in einer von einer Gemeinschaftspraxis herausgegebenen ...
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Wegen der ordnungswidrigen Abrechnung von Material- und Laborkosten für aus dem Ausland bezogene Zahnprothesen hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen einen Zahnarzt mit erst kürzlich veröffentlichtem – noch nicht rechtskräftigem – Urteil vom 19. Oktober 2011 zur Ersatzzahlung an die geschädigte Krankenkasse verurteilt (Az: L 11 KA 30/09).