· Fachbeitrag · Altersteilzeit
Urlaub in der passiven Altersteilzeit ‒ das gibt es doch nicht, oder doch?
| Können Urlaubsansprüche in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell überhaupt entstehen? Zwei aktuelle Entscheidungen der Arbeitsgerichte Essen und Bonn beantworten die Frage unterschiedlich. |
1. Die Entscheidung des Arbeitsgerichts Essen
Das Arbeitsgericht Essen (8.3.18, 1 Ca 2868/17, Abruf-Nr. 206084) verneint unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des BAG (15.3.05, 9 AZR 143/04, Abruf-Nr. 052745), des LAG Hessen (27.5.13, 17 Sa 93/13, Abruf-Nr. 170950) und des LAG Düsseldorf (15.11.16, 14 Sa 141/16, Abruf-Nr. 191369) diese Frage klar.
Zusammen mit den genannten Gerichten geht das Arbeitsgericht Essen davon aus, das Urlaubsansprüche in der Freistellungsphase der Altersteilzeit nicht gewährt werden können. Diese würden quasi vorgezogen in der Aktivphase der Altersteilzeit gewährt. Entsprechend dem Arbeitszeitmodell würden die Urlaubsansprüche nicht gekürzt, sondern angepasst und vorgezogen gewährt. Hierzu führt das LAG Düsseldorf, auf dessen Rechtsprechung sich das Arbeitsgericht Essen beruft, im Wesentlichen Folgendes aus:
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