· Fachbeitrag · Die letzte Seite
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
| Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zur Vertragsgestaltung, zum Arbeitszeugnis und zum Prozessrecht. |
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Vertragsgestaltung - LAG Köln 22.6.12, 10 Sa 88/12, Abruf-Nr. 123035 Die Unterbringung einer Ausschlussfristenregelung an unerwarteter Stelle (hier unter der Überschrift „Beendigung des Arbeitsverhältnisses“) ist überraschend und daher nicht zum Vertragsinhalt allgemeiner Geschäftsbedingungen geworden (§ 305c Abs. 1 BGB). Kündigungsrecht - BAG 15.5.12, 7 AZR 6/11, Abruf-Nr. 123036 Will ein ArbN geltend machen, dass die Befristung seines Arbeitsvertrags rechtsunwirksam ist, muss er nach § 17 S. 1 TzBfG innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsvertrags Klage beim Arbeitsgericht auf Feststellung erheben, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet worden ist. Nach § 17 S. 2 TzBfG gilt u.a. § 6 KSchG entsprechend. Verfallklausel - LAG Düsseldorf 19.7.12, 5 Sa 324/12, Abruf-Nr. 123037 Verfolgt der ArbG mit einer Tantiemezahlung den Zweck, die Leistung eines ArbN im Bezugszeitraum zusätzlich zu vergüten, benachteiligt eine Klausel, die den Verfall des Anspruchs vorsieht, den ArbN nach Ansicht des LAG Düsseldorf unangemessen im Sinne des § 307 Abs. 1 S. 1 BGB und ist unwirksam. Arbeitszeugnis - LAG Köln 4.5.12, 4 Sa 114/12, Abruf-Nr. 123038 Das LAG Köln hat einen Entschädigungsanspruch wegen Aufnahme einer Elternzeit in das Arbeitszeugnis im konkreten Fall (Softwarebranche, Kündigung direkt nach Ende der Elternzeit) verneint. AGG - LAG Hessen 16.1.12, 7 Sa 615/11, Abruf-Nr. 123039 Ein ArbG, der ein Trainee-Programm für Berufseinsteiger ausschreibt, kann als Anforderungskriterium einen höchstens ein Jahr zurückliegenden Studienabschluss fordern, ohne dadurch andere Bewerber wegen des Alters in unzulässiger Weise zu diskriminieren. So entschied das LAG Hessen. Rechtsweg - LAG Schleswig-Holstein 14.6.12, 1 Ta 98/12, Abruf-Nr. 123040 Bei Streitigkeiten, bei denen der geltend gemachte Anspruch nur bestehen kann, wenn der Kläger ArbN ist, genügt die „Rechtsbehauptung“ des Klägers, er sei ArbN, um die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Arbeitsgerichten zu begründen („sic-non-Fall“). Prozessrecht - LAG Berlin-Brandenburg 27.4.12, 6 Sa 145/12, Abruf-Nr. 123041 Das LAG Berlin-Brandenburg weist auf einen wichtigen prozessualen Fall der Darlegungs- und Beweislast hin. Stellt der ArbN in der Klageschrift ohne nähere Angaben die Behauptung auf, der Betriebsrat sei zur angegriffenen Kündigung nicht ordnungsgemäß gehört worden, ist es an ihm, nach gegenteiliger Darlegung des ArbG seine Behauptung zu substanziieren oder klarzustellen, sich auf eine Erklärung mit Nichtwissen gem. § 138 Abs. 4 ZPO beschränken zu wollen. Tut er dies nicht, ist die Darstellung des ArbG gem. § 138 Abs. 2 und 3 ZPO als unstreitig zu behandeln. |