· Fachbeitrag · Die letzte Seite
Diese Entscheidungen müssen Sie kennen
von RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne
| Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zur Aufrechnung und zur Herausgabe von Vorschusszahlungen für erwartete Aufwendungen. |
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Kündigungsrecht - LAG Schleswig-Holstein 19.6.13, 3 Sa 208/12, Abruf-Nr.132395 Das LAG Schleswig-Holstein hat noch einmal auf die Pflichten des ArbG bei Ausspruch einer Verdachtskündigung hingewiesen. Danach ist dieser zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Er darf nicht nur Fakten zulasten des ArbN zusammentragen. Er muss auch prüfen, ob es entlastende Fakten gibt, die gegen den Verdacht einer strafbaren Handlung sprechen. Bestehen verschiedene Möglichkeiten, mit denen ein ausgewiesener Differenzbetrag erklärt werden kann, kann nicht einseitig zulasten des ArbN davon ausgegangen werden, er habe sich den Betrag durch eine strafbare Handlung angeeignet.
Vertragsrecht - LAG Hessen 1.2.13, 10 Sa 1005/12, Abruf-Nr.132396 Schließt ein ArbN mit einer Schwestergesellschaft seines ArbG einen schriftlichen Geschäftsführerdienstvertrag, so liegt darin nach einer Entscheidung des LAG Hessen nicht zugleich die schriftliche Aufhebung des Arbeitsvertrags zum ArbG.
Aufrechnung - LAG Hessen 25.3.13, 7 Sa 1167/12, Abruf-Nr.132397 Gegen den Abfindungsanspruch eines ArbN gem. §§ 9, 10 KSchG kann der ArbG mit Rückforderungsansprüchen aus ungerechtfertigter Bereicherung nur in Höhe des Nettobetrags aufrechnen, da Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge gem. § 850e ZPO der Pfändung entzogen sind (wie LAG Düsseldorf 18.8.12, 12 Sa 650/10, Abruf-Nr. 103705).
Urlaubsrecht - BAG 12.3.13, 9 AZR 532/11, Abruf-Nr.132233 Endet das Arbeitsverhältnis wegen des Todes des ArbN, geht der Urlaubsanspruch nach einer Entscheidung des BAG unter. Er kann sich nicht in einen Abgeltungsanspruch i.S.v. § 7 Abs. 4 BUrlG umwandeln. Dies gilt unabhängig davon, ob der Urlaubsanspruch zum Zeitpunkt des Todes rechtshängig war.
Ordnungsgeld - LAG Hamm 1.7.13, 1 Ta 232/13, Abruf-Nr.132398 Ist eine Partei, deren persönliches Erscheinen zum Güte- oder Kammertermin angeordnet ist, am Erscheinen mit ausreichendem Entschuldigungsgrund gehindert, kann nach einer Entscheidung des LAG Hamm gegen sie kein Ordnungsgeld verhängt werden, weil sie zum Termin einen Vertreter entsendet, der die Voraussetzungen des § 141 Abs. 3 S. 2 ZPO (Aufklärung des Tatbestands, Ermächtigung zur Abgabe der gebotenen Erklärungen) nicht erfüllt.
Vorschuss - LAG Köln 5.11.12, 5 Sa 503/12, Abruf-Nr.132399 § 667 BGB (Herausgabepflicht) ist nach einer Entscheidung des LAG Köln auf Arbeitsverhältnisse entsprechend anzuwenden, obwohl ArbN nicht im Sinne von § 662 BGB unentgeltlich tätig werden. Die auftragsrechtlichen Bestimmungen enthalten allgemeine Grundsätze, die auch für Arbeitsverhältnisse gelten. Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist. Die Rückforderung eines geleisteten Vorschusses für zu erwartende Aufwendungen (§ 669 BGB) ist nach 667 BGB berechtigt, soweit er nicht bestimmungsgemäß verwandt wurde. Der Auftraggeber hat die Beweislast für die Hingabe des Vorschusses, der Beauftragte für die bestimmungsgemäße Verwendung des Vorschusses. |