· Nachricht · Prozessrecht
Streit bei Zeugnisberichtigungsanspruch
| Ändert der Kläger den Antrag auf Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses in einen Zeugnisberichtigungsantrag, erhöht sich der Streitwert nicht. |
Zu diesem Ergebnis kam das LAG Nürnberg (20.2.23, 2 Ta 10/23, Abruf-Nr. 234295). Zudem stellten die Richter fest: Verweigert der ArbN die außergerichtlich geforderte Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung, dass er alle Arbeitsunterlagen zurückgegeben bzw. gelöscht habe, so ist dies im Rahmen einer im Vergleich vereinbarten Abgeltungsklausel regelmäßig mit 10 Prozent des Werts der streitigen Arbeitsunterlagen zu bewerten.
Quelle: Ausgabe 05 / 2023 | Seite 73 | ID 49410011