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  • 16.12.2014 · IWW-Abrufnummer 143472

    Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg: Urteil vom 29.10.2014 – 17 Sa 285/14

    Untersagt die Polizeibehörde dem Arbeitgeber die Beschäftigung eines Arbeitnehmers, trägt der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn der Arbeitnehmer keine Gründe für das Einsatzverbot gegeben hat und er auch nicht Adressat der behördlichen Anordnung ist. Der Arbeitgeber bleibt nach einem Arbeitskraftangebot zur Zahlung der Vergütung verpflichtet.


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    VorschriftenBGB § 615