03.12.2014 · Nachricht · Arbeitnehmerrechte
Eine große Mehrheit der Konsumenten bestellt zumindest gelegentlich Waren im Versandhandel. Bei der Auslieferung der Paketsendungen legen die Kunden vor allem Wert darauf, dass sie zu ihren Alltagsgewohnheiten passt: 37 Prozent der Befragten haben bereits Erfahrungen, ihre Pakete zum Wunschtermin nach Hause liefern zu lassen, weitere 40 Prozent würden diese Option gerne nutzen. Für Berufstätige steht die Lieferung ins Büro hoch im Kurs: Jeder zweite Arbeitnehmer würde sich Pakete gerne an den Arbeitsplatz ...
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27.11.2014 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung
Ob beim gemeinsamen Theaterbesuch oder der klassischen Weihnachtsfeier im Betrieb – viele Unternehmen nutzen die Vorweihnachtszeit, um mit gemeinsamen Feiern den Zusammenhalt im Unternehmen zu stärken und das Jahr ...
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27.11.2014 · Fachbeitrag ·
AGG
Schreibt ein öffentlicher ArbG eine wegen Altersteilzeit frei gewordene Stelle nur für Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit Bedrohte aus, benachteiligt er allein dadurch keine schwerbehinderten Bewerber, die eine ...
27.11.2014 · Fachbeitrag ·
Annahmeverzug
Ein ArbG kommt trotz Nichtannahme der Arbeitsleistung nicht in Annahmeverzug, wenn sich der ArbN so verhält, dass dem ArbG nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gepflogenheiten des Arbeitslebens die Annahme der Leistung nicht zumutbar ist. Dies ist bei ungewöhnlich schweren Verstößen gegen allgemeine Verhaltenspflichten gegeben, die den ArbG berechtigen, die Dienste abzulehnen. Ein solcher schwerer Verstoß liegt vor, wenn bei Annahme der angebotenen Dienste strafrechtlich geschützte Interessen ...
27.11.2014 · Fachbeitrag ·
Ruhestand
Beamte im Ruhestand dürfen eine Erwerbstätigkeit auch ausüben, wenn sie damit in Konkurrenz zu ihrem früheren Dienstherrn treten.
27.11.2014 · Fachbeitrag ·
AGG
Gewährt ein ArbG älteren ArbN freiwillig mehr Urlaubstage als den jüngeren, kann diese unterschiedliche Behandlung wegen des Alters unter dem Gesichtspunkt des Schutzes älterer ArbN zulässig sein.
27.11.2014 · Fachbeitrag ·
Praktikum
Nur wenn ein ArbN tatsächlich im Rahmen eines „Praktikumsvertrags“ hauptsächlich zum Zwecke der Ausbildung oder zum Ausgleich von Qualifikationsdefiziten bei einem ArbG eingesetzt wird, liegt kein vergütungspflichtiges Arbeitsverhältnis vor. Die Teilnahme an Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit und der Bezug von deren Leistungen in der Zeit der fraglichen Tätigkeit sprechen für eine rechtliche Einordnung als Praktikantenverhältnis (LAG Hamm 17.10.14, 1 Sa 664/14, Abruf-Nr. 143065 ).