Kostenübernahmevereinbarungen im Rahmen von Fortbildungen erfreuen sich in der Praxis großer Beliebtheit. Der ArbG übernimmt (teilweise) die Kosten einer Fortbildung. Der ArbN verpflichtet sich im Gegenzug, seine durch die Fortbildung aufgewertete Arbeitskraft dem ArbG für einen bestimmten Zeitraum weiter zur Verfügung zu stellen. Um diese Verpflichtung durchzusetzen, wird vereinbart, dass der ArbN die Kosten (teilweise) zurückzuzahlen hat, wenn er das Arbeitsverhältnis noch während des ...
Das Tragen eines Kopftuchs als Symbol der Zugehörigkeit zum islamischen Glauben und damit als Kundgabe einer abweichenden Religionszugehörigkeit ist regelmäßig mit der arbeitsvertraglichen Verpflichtung einer in ...
Zu dieser Frage ist nun ein Buch von Sebatian Geis erschienen: „Die Auswirkungen der Reform des AÜG im Jahr 2011 auf die konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung“. Wir verlosen ein Exemplar der Ausgabe.
Der Arbeitgeber haftet gegenüber der Berufsgenossenschaft nicht bei jeder ihm vorzuwerfenden Verletzung von Unfallverhütungsvorschriften auf dem Bau. Da der Arbeitgeber an die Berufsgenossenschaft Beiträge für die Unfallversicherung gezahlt hat, ist er bei einem Arbeitsunfall eines Mitarbeiters nur bei einem besonders krassen und subjektiv schlechthin unentschuldbaren Fehlverhalten verpflichtet, der Berufsgenossenschaft die Aufwendungen für den Arbeitsunfall zu erstatten.
Das Unfallrisiko am Arbeitsplatz ist im vergangenen Jahr auf einen neuen Tiefststand gesunken. Das geht aus den Geschäfts- und Rechnungsergebnissen der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hervor, die ihr Verband, ...
Der Begriff der „Vorbeschäftigung“ sorgt aktuell für Diskussionen in der Rechtsprechung. Die „Vorbeschäftigung“ im Sinne des § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG untersagt eine sachgrundlose Befristung des ...
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Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungsrecht, zum AGG und zum Prozessrecht.