Ein ArbN ist nicht verpflichtet, sich in seiner Freizeit zu erkundigen, ob sein Dienstplan geändert worden ist. Er ist auch nicht verpflichtet, eine Mitteilung des ArbG per Telefon entgegenzunehmen oder eine SMS zu lesen. Nimmt er eine Information über eine Dienstplanänderung nicht zur Kenntnis, geht ihm diese erst bei Dienstbeginn zu.
„Die Arbeitslosigkeit hat im Dezember wie in diesem Monat üblich mit Beginn der Winterpause zugenommen. Bereinigt um saisonale Einflüsse ist jedoch ein Rückgang zu verzeichnen“, sagte die Vorstandsvorsitzende der ...
Ein Bewerber, bei dem wegen des konkreten Inhalts und der Ausgestaltung seiner (nicht sichtbaren) Tätowierung Zweifel an der charakterlichen Eignung bestehen, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Polizeibeamter.
Das sogenannte „quiet quitting“ lässt sich ins Deutsche am besten mit „Dienst nach Vorschrift“ übersetzen. Der ArbN leistet nur die Arbeit, zu der er vertraglich verpflichtet ist, nicht mehr oder weniger. Die Motivation dabei ist, sich und seine Arbeitskraft zu schonen und sich nicht selbst zu überanstrengen. Der Beitrag zeigt auf, wie der ArbG hierauf reagieren kann.
Die gesetzliche Verjährung gilt auch für den gesetzlichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der ...
Der Entleiher ist nicht gehindert, einen zuvor bei ihm eingesetzten Leih-ArbN auf Basis eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags einzustellen. Das Leiharbeitsverhältnis ist nicht auf die Befristungshöchstdauer ...
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Eine Lehrerin, die ausschließlich als Referentin in der Schulverwaltung tätig ist und daher nicht an der Schule unterrichtet, hat keinen Anspruch darauf, früher in den Ruhestand zu gehen, als die übrigen Beamten des Landes. Für sie gilt die allgemeine Regelaltersgrenze (Ablauf des Monats, in dem das 67. Lebensjahre vollendet wird). Die für Lehrkräfte seit dem Jahr 2015 nach dem Landesbeamtengesetz geltende Privilegierung, dass diese bereits mit dem Ende des Schuljahres, in dem sie das 65. Lebensjahr ...