19.03.2021 · Fachbeitrag ·
Medizinprodukte-Abgabeverordnung (MPAV)
Seit die Dritte Verordnung zur Änderung der MPAV im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 03.02.2021 in Kraft getreten ist, gibt es gemäß § 3 Abs. 4 MPAV keine Einschränkungen mehr bei der Abgabe von Antigen-Tests auf SARS-CoV-2 zur Eigenanwendung bei Laien. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat inzwischen die ersten Sonderzulassungen nach § 11 Abs. 1 Medizinproduktegesetz (MPG) von Selbsttests erteilt.
05.03.2021 · Fachbeitrag ·
Arbeitsrecht
Die mit Bund-Länder-Beschluss vom 25.11.2020 festgelegte Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Schutz in Arbeits- und Betriebsstätten und am 19.01.2021 konkretisierte Anordnung wirft auch im Alltag von Apotheken immer ...
25.02.2021 · Fachbeitrag ·
Apothekenbetriebsordnung
Gemäß § 17 Abs. 4 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) sind Verschreibungen von Personen, die zur Ausübung der Heilkunde, Zahn- oder Tierheilkunde berechtigt sind, in einer der Verschreibung angemessenen Zeit ...
25.02.2021 · Fachbeitrag ·
Brexit
Der Austritt des Vereinigten Königsreichs aus der Europäischen Union zum 01.01.2021 hat zur Folge, dass ärztliche Verschreibungen, die im Vereinigten Königreich ausgestellt wurden, in Deutschland nicht gültig sind.
23.02.2021 · Fachbeitrag ·
Änderung der Coronavirus-Testverordnung
Am 16.01.2021 trat die Erste Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung in Kraft. Nun können Gesundheitsbehörden auch Apotheken mit der Durchführung von PoC-Antigen-Tests (kurz für „Point of care“), ...
09.02.2021 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Das Verwaltungsgericht (VG) Stuttgart hält eine Neuordnung des Notdienstes aufgrund geänderter Rahmenbedingungen für grundsätzlich zulässig und fasst die Erwägungen zusammen, die bei der Notdienstverteilung zu ...
13.01.2021 · Fachbeitrag ·
Strafrecht
Trotz rechtskräftiger Verurteilung wegen des Besitzes von Kinderpornografie kann einem Apotheker eine Approbation nicht mit sofortiger Wirkung vorläufig entzogen werden. Vielmehr muss der Ausgang des Verwaltungsgerichtsverfahrens abgewartet werden, denn der Besitz von Kinderpornografie hat keinen berufsrechtlichen Bezug (Verwaltungsgericht [VG] Ansbach, Beschluss vom 12.10.2020, Az. AN 4 S 20.02002).