Die Zahlungsfrist des § 130 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V bezieht sich nur auf die unmittelbare Abrechnung der im jeweiligen Vormonat erfolgten Abgaben von Arzneimitteln an Versicherte. Sie ist nicht auf Nachzahlungen anwendbar, die anfallen, weil nachträglich der Rabatt vermindert wird. Die Krankenkassen behalten insofern ihren Anspruch auf den (niedrigeren) Kassenabschlag; die Apotheker können höchstens die Differenz zum zu viel einbehaltenen Kassenabschlag zurückverlangen. Der aktuelle ...
Zur Vermeidung unsachgemäßer Retaxationen bei der Abrechnung abgegebener Arzneimittel in Apotheken werden die Partner der Rahmenverträge zukünftig durch das neue Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der ...
Verweigert ein Arbeitnehmer nach einer Kündigung bis zum Ende der Beschäftigungszeit seine Arbeitsleistung, entfällt sein Anspruch auf Entgeltfortzahlung trotz gleichzeitiger Krankheit (Landesarbeitsgericht ...
Eine vertragsärztliche Verordnung muss bestimmte formelle Voraussetzungen erfüllen, damit eine Apotheke berechtigt ist, das verordnete Arzneimittel auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) an den Patienten abzugeben. Um ordnungsgemäß im Sinne des § 3 Abs. 1 Rahmenvertrag zu sein und auch den Anforderungen des § 2 Abs. 1 Arzneimittelverschreibungsverordnung zu genügen, muss eine auf dem Verordnungsblatt (Muster 16) ausgestellte vertragsärztliche Verordnung unter anderem Angaben zum verordneten ...
Die Videoüberwachung am Arbeitsplatz „Apotheke“ stellt einen erheblichen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Beschäftigten dar. Im Datenschutzrecht geht es darum, widerstreitende Grundrechtspositionen anhand ...
Die Zahlungsfrist des § 130 Abs. 3 S. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V bezieht sich nur auf die unmittelbare Abrechnung der im jeweiligen Vormonat erfolgten Abgaben von Arzneimitteln an Versicherte. Sie ist nicht auf ...
Frage: „Es ist doch richtig, dass für ein Betäubungsmittel (BtM), das durch die Apotheke vernichtet wird, ein Vernichtungsprotokoll für das Heim ausgestellt werden muss, oder? Wo ist dieses nachzulesen?