23.02.2017 · Fachbeitrag ·
Apothekenentwicklung, Teil 3
Immer noch ist die wirtschaftliche Existenz einer klassischen Apotheke von den Ärzten in ihrem Umfeld abhängig. Denn nach wie vor werden die höchsten Anteile an Arzneimittelabsatz und -umsatz durch ärztliche Verordnungen generiert. Grund genug für jede Apotheke, das Verordnungsverhalten „ihrer Ärzte vor Ort“ zu kennen und zu bewerten. Eine wichtige Stütze sind die Allgemeinärzte/Praktischen Ärzte.
23.02.2017 · Fachbeitrag ·
Personal
Ergänzende Serviceleistungen spielen in der modernen Apotheke eine große Rolle, denn sie machen die Kompetenz der Apotheke für die Kunden erlebbar. Die Zusatzqualifikation „Ernährungsberatung“ bietet hierzu ...
23.02.2017 · Fachbeitrag ·
Steuergestaltung
Wie wirken sich der Bruttolistenpreis und der tägliche Arbeitsweg steuerlich aus? Kann ich Unfallkosten absetzen? Was ist, wenn private Tankquittungen in der Buchhaltung der Apotheke landen? AH beantwortet diese und ...
22.02.2017 · Nachricht · Apothekenentwicklung
Die überwältigende Mehrheit der Bundesbürger schätzt die wohnortnahen Apotheken und nutzt ihre Dienstleistungen rege. Jeweils etwa vier von fünf Bundesbürgern finden die umfassende Beratung, den Nacht- und Notdienst bzw. die Anfertigung von Rezepturarzneimitteln sehr wichtig oder wichtig. Dies ist ein Ergebnis einer repräsentativen Telefonumfrage vom 23. bis 26.01.2017, für die forsa im Auftrag der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände 1009 Bundesbürger ab 18 Jahren befragte.
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21.02.2017 · Fachbeitrag ·
Bankgeschäfte
Als Apotheker haben Sie zurzeit viele Gründe, ihre aktuelle Bankverbindung kritisch zu prüfen: Diskussion über „Minus- oder Strafzinsen“, Vertrauensverlust infolge der Finanz- und Bankenkrise und zu erwartende ...
17.02.2017 · Nachricht · T-Rezepte
Retaxationen wegen Formfehlern auf Kassenrezepten sind aus Sicht der Apotheker immer ärgerlich, wenn es um Fehler geht, die den Verantwortungsbereich des Arztes betreffen. Bisher hat die Rechtsprechung hier jedoch ...
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16.02.2017 · Fachbeitrag ·
Wettbewerbsrecht
Werbung für Kosmetikprodukte mit der Aussage „Exklusiv in Ihrer Apotheke“ ist irreführend, wenn die beworbene Ware über den sogenannten Graumarkt auch in die Sortimente von Internet- und Einzelhändlern sowie Drogerien gelangt (Landgericht [LG] Hamburg, Urteil vom 17.11.2016, Az. 327 O 90/16, Urteil unter www.dejure.org ).