Kuschelsocken oder Geschenkpapier zum Rezept sind unzulässig: Solche Gutscheine der Apotheken stellen aus Sicht des Verwaltungsgerichts (VG) Münster einen verbotenen Rx-Bonus dar. Dabei sei unerheblich, welchen Wert die Artikel hätten (VG Münster, Urteil vom 12.11.2015, Az. 5 K 954/14, Urteil unter www.dejure.org ).
Die Zahl der Apotheken in Deutschland ist zum Ende des Jahres 2015 auf 20.249 gesunken. Das sind 192 Apotheken weniger als Ende 2014. Damit hält der Abwärtstrend weiter an, hat sich aber abgeschwächt.
Im Rahmen des Übergangs von der stationären Krankenhausbehandlung in die ambulante Behandlung soll vor allem das Entlassmanagement, das weiterhin als von der Krankenhausbehandlung umfasst angesehen wird, mit seiner ...
Wer den Kauf einer Immobilie in Thüringen plant, sollte diesen nach Möglichkeit noch in 2016 durchführen, um Grunderwerbsteuer zu sparen. Ab 2017 steigt der Steuersatz nämlich von derzeit 5 auf dann 6,5 Prozent.
Das Bundesfinanzministerium hat die neuen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Übernachtungskosten bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsdienstreisen veröffentlicht, die ein Arbeitgeber seinem ...
Apotheker dürfen sich mit Rechtsanwälten zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammenschließen. Das in § 59a Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) verankerte Verbot ist verfassungswidrig (Bundesverfassungsgericht ...
Frage: „Laut MDK ist es dem Pflegepersonal nicht erlaubt, mittags Arzneimittel aus dem Beutel eines Schlauchblisters zu entnehmen, in einen Becher abzufüllen und abends dem Heimbewohner zu geben. Wie ist die rechtliche Lage zu dieser Vorgehensweise?“