Das Oberverwaltungsgericht (OVG) NRW hat ausgeführt, wie die zulässige Nutzung eines Lagerraums für heimversorgende Tätigkeiten aussieht und welche Voraussetzungen für die Hinzunahme eines externen Apothekenbetriebsraums zu den Räumen einer bestehenden Apotheke gelten (OVG NRW, Urteil vom 29.4.2015, Az. 13 A 2551/13, Urteil unter www.dejure.org ).
Strategische Vorüberlegungen und Umsetzungen in 2015 können noch für dieses Jahr Steuerentlastungen begründen und damit eine frühzeitige Liquiditätsentlastung mit sich bringen. Die folgenden Empfehlungen stellen ...
Frage: „Gibt es Unterlagen zur Kostenübernahme für Blister, ob eventuell Krankenkassen das Stellen der Medikamente bezahlen oder im Pflegeheim ein Teilbetrag dafür vorgesehen ist?“
Frage: „Angesichts der unterschiedlichen Verordnungssituation im Heim gibt es die Konstellation, dass der Arzt das Medikament unter eigener Verantwortung im Heim lagert, dessen Vergabe selbst vornimmt oder an einen Heimmitarbeiter delegiert. Muss dieser Heimmitarbeiter über eine formale Qualifikation verfügen und ist die Einrichtungsleitung in diesem Fall von ihrer Organisations- und Delegationsverantwortung befreit? Was bedeutet es, dass der Mitarbeiter fachlich qualifiziert sein muss?“
Frage: „In unserem Seniorenheim erhält eine ältere Dame zur Nacht eine Tablette Fluninoc 1 mg. Der Arzt stellt das Rezept aus und wir bekommen das Medikament von der Apotheke geliefert. Es wird in einem Tresor ...
Das Angebot eines Vermarktungsunternehmens an Apotheken, Werbung in einem Wartezimmer-TV zu schalten, ist bzw. war zulässig (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 12.3.2015, Az. I ZR 84/14, Abruf-Nr. 178768 ).
Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt täglich mindestens 205 g frisches Obst und 400 g Gemüse bzw. Salat zu sich zu nehmen. Die tatsächliche Verzehrmenge eines Deutschen liegt dagegen weit unterhalb dieser Grenzen und die Versorgung mit Vitaminen kommt auch aus anderen Gründen in der Regel zu kurz. Klären Sie Ihre Kunden auf. Praktische Tipps und Beratungshinweise erhalten Sie in der aktuellen WBA-Ausgabe Nr. 5/2015.