25.02.2014 · Fachbeitrag ·
Einkommensteuer
Gerade zu Jahresbeginn stehen in vielen Apotheken Lohn- und Gehaltserhöhungen an. In diesem Zusammenhang hört man häufig die Aussage, dass von der Gehaltserhöhung „unterm Strich“ nichts übrig bleiben würde. Das Problem, dass trotz Lohnerhöhung letztlich weniger Realeinkommen zur Verfügung steht, wird häufig als „kalte Progression“ bezeichnet. Ein Beispiel zur Wirkungsweise regt zum Nachdenken an, ob nicht steuerfreie und begünstigte Gehaltsextras die Mitarbeiter dauerhaft mehr erfreuen.
25.02.2014 · Fachbeitrag ·
Verkaufsgespräch
Stellen Sie sich als Apothekenleiter auch häufiger die Frage, wie Sie Ihre Mitarbeiter dabei unterstützen können, nach einer ausführlichen Beratung auch zu verkaufen, nach einem Verkauf einen Zusatzverkauf zu ...
25.02.2014 · Fachbeitrag ·
ABC der Betriebswirtschaft
Das Warenlager steht oft im Fokus einer wirtschaftlichen Betriebsführung, wenngleich der Warenlagerwert in seiner Bedeutung gerne überschätzt wird. Gebräuchliche Kennzahlen zur schnellen Übersicht sind der ...
Schwerpunkt
Beitrag
25.02.2014 · Fachbeitrag ·
Verkaufsgespräch
Menschen und ihr Verhalten lassen sich in vier Persönlichkeitstypen unterteilen. Jedes Individuum vereint Elemente aller vier Typen, ist also in der Regel ein Mischtyp. Dennoch tendieren die meisten Menschen auffällig ...
24.02.2014 · Nachricht · Substitution
Für viele chronisch kranke Patienten, die auf ganz bestimmte Arzneimittel eingestellt und angewiesen sind, muss pharmazeutischer Sachverstand nicht nur in der Apotheke, sondern auch im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) ...
> Nachricht lesen
24.02.2014 · Nachricht · Leserforum
Ein Leser hat gefragt: „Uns liegt eine Verordnung über Visanne 2 mg Tabletten 6 x 28 St. vor. Es gibt aber keine Sechser-Packung. Wie dürfen wir diese Verordnung beliefern? Wir sind der Meinung, dass wir nur 1 x 3 x ...
> Nachricht lesen
19.02.2014 · Fachbeitrag ·
Apothekenrecht
Ein Vertrag zwischen einem Apotheker und einer GmbH ist nichtig, wenn er darauf gerichtet ist, eine atypische stille Gesellschaft zu begründen. Die Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft sind nicht anwendbar. Die wechselseitigen Leistungen sind nach Bereicherungsrecht rückabzuwickeln (Bundesgerichtshof [BGH], Urteil vom 15.10.2013, Az. II ZR 112/11, Abruf-Nr. 134016 ).