Die Einführung der Rabattverträge und die zunehmende Retaxationstendenz der Krankenkassen lösen bei der Abgabe von Fertigarzneimitteln in der Apotheke nach wie vor häufig Unsicherheit aus. Insbesondere wenn das Verhältnis von Originalarzneimittel zu Import und Generikum eine Rolle spielt, wird die Fallkonstellation kompliziert. Um hier bei der Abgabe die richtige Entscheidung zu treffen, welches Fertigarzneimittel dem Patienten ausgehändigt wird, muss sich der Apotheker bewusst machen, in welchem Verhältnis ...
Auch die AATB (= Arbeitsgruppe Arzneimittel-, Apotheken-, Transfusions- und Betäubungsmittelwesen) hat sich – wie die Arbeitsgemeinschaft der Pharmazieräte Deutschlands (APD) – daran versucht, rechtskonforme und ...
Gibt ein Apotheker an einen Versicherten ohne erkennbaren Grund und trotz eines geltenden Rabattvertrags nicht das Rabattarzneimittel, sondern ein teureres Präparat ab, so hat er keinen Anspruch auf die Vergütung ...
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat – mit Auswirkungen für eine Vielzahl vergleichbarer Fälle im Bundesgebiet – über die Reichweite der Zulassungspflicht für das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zur Behandlung krebskranker Patienten (Zytostatika) entschieden und insofern eine Strafbarkeit des Apothekers bejaht. Die Einzelheiten zu dieser Rechtsprechung lesen Sie in „CT-Retax-Kompass“ Nr. 6/2013 unter www.ct-retax-kompass.de .
Schuldzinsen können als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, wenn das Gebäude veräußert wird, der Erlös aber nicht ausreicht, um die bei der ...
Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die ...
Erklärt der Arbeitgeber in einem Kündigungsschreiben, es werde eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abgegolten, stellt dies ein deklaratorisches Schuldversprechen dar. Mit dieser Begründung hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln einem Arbeitnehmer die Abgeltung für 43 Urlaubstage zugesprochen, die der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben als zutreffend angegeben hatte (LAG Köln, Urteil vom 4.4.2012, Az. 9 Sa 797/11, Abruf-Nr. 121786 ).