21.10.2024 · Fachbeitrag aus VE · Forderungspfändung
Wird der Schuldner zur Zahlung verurteilt, kann er nach § 711 S. 1, § 712 Abs. 1 S. 1 ZPO berechtigt sein, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung bzw. Hinterlegung abzuwenden. Tut er das nicht und vollstreckt der Gläubiger, muss das Vollstreckungsgericht bei Erlass eines PfÜB nach § 839 ZPO darauf achten, dass eine Überweisung an Zahlungs statt ausgeschlossen ist und stattdessen dem Gläubiger die Forderung ausschließlich zur Einziehung zu überweisen ist. Der Drittschuldner ...
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30.10.2024 · Nachricht aus RVGprof · Kostenfestsetzung
Immer wieder gibt es Streit darüber, ob ein Anwalt Kosten (nach-)festsetzen lassen kann, die er schon im ersten Antrag geltend gemacht hat. Das OVG Bremen bejaht dies, wenn die Kosten im Beschluss weder festgesetzt noch abgelehnt werden, über sie also gar nicht entschieden worden ist (1.7.24, 2 S 166/24, Abruf-Nr. 244240 ). Denn dann sind diese auch nicht von dem rechtskräftigen Beschluss erfasst und können auf einen erneuten Antrag hin festgesetzt werden.
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25.10.2024 ·
Musterformulierungen aus VE · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Der Gläubiger kann unter Vorlage des mit einem Rechtskraftvermerk versehenen Titels beim Vollstreckungsgericht wie folgt beantragen, die Beschränkung der Überweisung nach § 839 ZPO aufzuheben. Sobald dies erfolgt ist und der Beschluss dem Drittschuldner zugestellt wurde, kann dieser die pfändbaren Beträge direkt an den Gläubiger auszahlen. > lesen
25.10.2024 ·
Musterformulierungen aus VE · Downloads · Außergerichtliches, besondere Anträge und Vollstreckungsarten, Insolvenz, Sicherheiten
Weist der Gläubiger nun gegenüber der Hinterlegungsstelle nach, dass der zugrunde liegenden Vollstreckungstitel rechtskräftig und damit vollstreckbar ist, kann er allein über den hinterlegten Betrag verfügen und wie folgt. Auszahlung an sich verlangen. > lesen
09.03.2024 · Nachricht aus RVGprof · Verjährung
In Rechtsstreitigkeiten sind die Fragen der Kosten und Vergütung ebenso komplex wie die rechtlichen Angelegenheiten selbst. Insbesondere bei einem Rechtsstreit durch verschiedene Instanzen treten die Unterschiede zwischen der Verjährung eines prozessualen Kostenerstattungsanspruchs gemäß § 91 ZPO und der Verjährung des Anspruchs auf die Anwaltsgebühren deutlich hervor.
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