26.01.2016 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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25.01.2016 · Fachbeitrag ·
Gesetzesänderung
Jedes Jahr beginnt mit guten Vorsätzen und neuen Plänen: Falls Sie beabsichtigen, Ihr Anlagevermögen in den kommenden Jahren zu erweitern, können Sie in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31.12.15 enden, von Neuerungen ...
19.01.2016 · Fachbeitrag ·
Mahnverfahren
Ihre Mahnanträge werden schnell bearbeitet, wenn Sie den Antrag elektronisch im Barcodeverfahren stellen. Hierfür benötigen Sie weder eine elektronische Signatur noch eine Signaturkarte. Gehen Sie nicht ohnehin ...
19.01.2016 · Fachbeitrag ·
Fortbildung
Außer in Bayern und Sachsen haben Arbeitnehmer in allen deutschen Bundesländern einen gesetzlichen Anspruch darauf, bezahlten Bildungsurlaub zu erhalten.
07.01.2016 · Fachbeitrag ·
Anwaltshonorar
Führt ein Rechtsassessor selbstständig ein Verfahren durch, ohne dass ihn ein zugelassener Rechtsanwalt kontrolliert, wird der Anwalt, für den der Assessor tätig wird, nicht vergütet. Die Entscheidung des LG Trier ...
07.01.2016 · Fachbeitrag ·
Formzwang
Oft ist der Rechtsanwalt gut beraten, wenn er eine Vergütungsvereinbarung abschließt – dann aber bitte auch formwirksam! Verstößt die Vereinbarung gegen § 3a Abs. 1 S. 1 und 2 RVG, bleibt sie zwar insgesamt wirksam; aus ihr kann aber nur die vereinbarte Vergütung bis zur Höhe der gesetzlichen Gebühr gefordert werden. Warum es sich lohnt, die Form einzuhalten: Das OLG Hamm (7.7.15, 28 U 189/13) hat klargestellt, dass Stundensätze von z.B. 275 EUR gegebenenfalls angemessen sind.