Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes – also spätestens am 30.6.16 – weiter angewendet werden. Sie müssen jetzt überprüfen, ob das Betriebsvermögen Ihres Mandanten besser noch vor der Reform oder erst später nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf die nächste Generation übertragen werden soll.
Der AGH NRW (29.5.15, 1 AGH 16/15) hat der Marketing-Idee eines Anwalts ein Ende gesetzt. Er beabsichtigte, seine Robe gut sichtbar mit seinem Namen und seiner Internetadresse zu versehen.
Ein Anwalt aus Göttingen erfuhr aus Presseberichten, dass er vom Landes-Verfassungsschutz beobachtet wurde. Er forderte den Verfassungsschutz auf, Auskunft über die zu seiner Person gesammelten und gespeicherten Daten ...
Bei schönem Wetter am Pool arbeiten? Wenn Sie sich konzentrieren, kein Problem. Viele Apps stellen nötige Arbeitsmaterialien wie Gesetze und Entscheidungen mobil zur Verfügung.
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