Liebe Kolleginnen und Kollegen, Liebe Kolleginnen und Kollegen, es sind deutliche Worte, die der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach bei seiner Vorstellung als Minister Anfang Dezember wählte: Die Pandemie wird uns noch lange beschäftigen, stellte er klar. Es wird also so schnell nicht alles so werden, wie es vor dem März 2020 war. Doch mit manchen Änderungen und Neuerungen scheint sich die Justiz wieder schwerer zu tun, als es zu Beginn der Pandemie der Fall war.
Das anwaltliche Berufsrecht hält für Videotelefonie hohe datenschutzrechtliche Hürden vor. Doch wenn Anwälte nicht nur in Sachen Datenschutz auf der sicheren Seite sind, sondern die Videotelefonie auch für die ...
Zum 1.1.22 werden sowohl die Vorschriften zur Zustellung von Amts wegen nach §§ 173 ff. ZPO als auch die Vorschriften zur Zustellung im Parteibetrieb nach §§ 193 ff. ZPO geändert. Hier der Überblick über die ...
Ein Berufungsführer muss in seiner Rechtsmittelschrift die Umstände darlegen, die das Urteil aus seiner Sicht infrage stellen. Eine unzulängliche Berufung kann laut BGH nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist nicht mehr geheilt werden.
Für viele Rechtsanwälte mit sozialrechtlichen Mandaten war es bisher ein großes Ärgernis, dass eine elektronische Korrespondenz mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) nicht möglich war. Zwar sind im ...
Die Teilnehmer der diesjährigen Online-Live-Tagung zur Digitalen Transformation im Kanzleibetrieb haben am 15.11.21 interessante Fragen der Digitalisierung der anwaltlichen Praxis diskutiert.
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Dreh- und Angelpunkt im Sorge- und Umgangsrecht ist das Kindeswohl und damit auch der Kindeswille. Doch wie lässt sich dieser richtig ermitteln? Die neue Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt liefert Ihnen einen kompakte Handlungsanleitung mit praktischen Tipps und Beispielen.
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Passend mit dem Start der aktiven Nutzungspflicht des beA gibt es eine Erleichterung: Bisher war es gemäß § 2 Abs. 1 S. 1 ERVV verpflichtend, dass eingereichte Dokumente in, „soweit technisch möglich, durchsuchbarer Form“ übermittelt werden müssen. Mit Wirkung zum 1.1.22 entfällt diese Anforderung und Dokumente müssen über das beA nicht mehr texterkannt eingereicht werden.