§ 20 EStG - Anlagestrategien bis Silvester mit Blick auf die Abgeltungsteuer 2009
Die Abgeltungsteuer kommt zwar erst in einem Jahr, sollte aber bereits heute bei jeder Depotumschichtung und bei jedem Neuerwerb im Auge behalten werden. Durch diese Systemumstellung werden zinslastige Papiere attraktiver, Aktien hingegen sind einer der großen Verlierer.
- Der Bestandsschutz kann jetzt schon gesichert werden für vor 2009 erworbene Wertpapiere, soweit diese derzeit nicht als Finanzinnovationen gelten. Insbesondere durch breit gestreute Investmentfonds können dauerhaft steuerfreie Kursgewinne erzielt werden, auch wenn das Fondsvermögen umgeschichtet wird. Dabei sollte thesaurierenden Fonds der Vorzug gegeben werden, denn bei ausschüttenden Fonds gilt der Bestandsschutz für Kursgewinne nur für am 31.12.2008 im Depot befindliche Titel.
- Bei der Zinsanlage sind Anleihen und Rentenfonds zu bevorzugen, die ihren Zinstermin in 2007 schon hinter sich haben. Dann fließen die Kapitaleinnahmen in 2008 nur noch einmal unter der individuellen Progression zu. Attraktiv sind auch Anleihen mit einem überlangen ersten Kupon, bei denen die Zinsen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erst ab 2009 ausgekehrt werden.
- Aufgrund des Bestandsschutzes lohnen Anleihen mit Kursen unter pari. Der Gewinnzuschlag bis zum Nennwert bleibt dann nach einem Jahr steuerfrei.
- Aus Steuersicht besonders attraktiv sind offene Immobilienfonds. Auslandserträge unterliegen ab 2009 nicht mehr dem Progressionsvorbehalt und Inlandserträge nur noch dem pauschalen Abgeltungssatz.
- Noch interessanter werden Anleihen mit fiktiver Quellensteuer. Hier verrechnet die Depotbank den Abzugsbetrag sofort mit der anfallenden Abgeltungsteuer.
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