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  • · Fachbeitrag · § 13 EStG

    Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen

    | Die Übertragung sämtlicher landwirtschaftlicher Nutzflächen an Dritte führt zwingend zur Aufgabe eines landwirtschaftlichen Betriebs. |

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige war Eigentümerin eines ruhenden (verpachteten) land- und forstwirtschaftlichen Betriebs mit einer Größe von ca. 21 ha. In 2007 übertrug sie im Wege der vorweggenommenen Erbfolge sechs Flurstücke mit einer Größe von rund 10,5 ha auf ihre Tochter, drei Flurstücke mit einer Größe von insgesamt 3,5 ha einschließlich Gebäude auf ihren Enkelsohn und drei Flurstücke mit einer Größe von 7 ha auf ihre Enkeltochter.

     

    Entscheidung

    Das FA sah hierin eine Betriebsaufgabe, da alle wesentlichen Betriebsgrundlagen des landwirtschaftlichen Betriebs unentgeltlich übertragen worden wären. Die dagegen eingelegte Klage hatte Erfolg. Der BFH entschied jedoch, dass das FG eine Betriebsaufgabe rechtsfehlerhaft verneint habe und verwies den Streitfall an die Vorinstanz zwecks Feststellung des angefallenen Aufgabegewinns zurück.