· Fachbeitrag · § 4 EStG
Dienstwagen für die Ehefrau im Rahmen eines Minijobs
| Sind die Kosten für einen Dienstwagen auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn der Wagen der Ehefrau im Rahmen eines Minijobs überlassen wird und dieser eine freie und unbegrenzte (private) Nutzung ohne Kostenübernahme oder Kostenbeteiligung ermöglicht wird? Das FG Köln vertritt die Auffassung, dass diese Art der Entlohnung mit einem Sachbezug nicht die Grenzen der Angemessenheit überschreitet. Dem gesamten Arbeitsverhältnis ist nicht wegen fehlender Fremdüblichkeit die steuerliche Anerkennung zu versagen. |
Sachverhalt
Im Streitfall erkannte das FA ein Ehegatten-Arbeitsverhältnis nicht an, das die geringfügige Beschäftigung der Ehefrau in einem Umfang von neun Wochenstunden an drei Tagen zu je drei Stunden vorsah. An zwei Tagen war sie als Kurierfahrerin tätig. Hierfür erhielt sie eine Bruttovergütung von monatlich 400 EUR, die sich aus dem geldwerten Vorteil des Dienstwagens und dem Aushilfslohn zusammensetzte.
Das FA hatte zwar keine Zweifel an der tatsächlichen Durchführung des Arbeitsvertrags, versagte ihm jedoch die steuerliche Anerkennung mangels Fremdüblichkeit der getroffenen Vereinbarungen.
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