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  • · Fachbeitrag · § 32 EStG

    Kindergeld für langfristig erkranktes Kind

    Eine Kindergeldgewährung wegen Berufsausbildung ist nicht möglich, wenn Ausbildungsmaßnahmen wegen einer langfristigen Erkrankung des Kindes unterbleiben. In Betracht kommt dann aber eine Berücksichtigung wegen Behinderung.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall hatte ein junger Erwachsener während seiner Ausbildung einen schweren Unfall mit Schädelbasisbruch und Schädel-Hirn-Trauma erlitten und nach dem Krankenhausaufenthalt verschiedene Reha-Maßnahmen durchlaufen. Die letzte Reha-Maßnahme begann erst nach dem Unfall. Das FG sprach Kindergeld für die ersten acht Monate nach dem Unfall zu, weil das Ausbildungsverhältnis fortbestanden habe und der Wille, die Ausbildung baldmöglichst fortzusetzen, in mehrfacher Hinsicht belegt sei.

     

    Entscheidung

    Der BFH hat die Sache zur weiteren Sachaufklärung an das FG zurückverwiesen.