· Nachricht · § 39 AO
Treuhandverhältnis bei Minderjährigen
| Treuhandverhältnisse im familiären Bereich können auch ohne klare schriftliche Vereinbarung anzuerkennen sein, wenn etwa der Vater dem fünfjährigen Sohn direkt und über Mitarbeiter GmbH-Anteile überträgt. Laut Aussage des als Ergänzungspfleger fungierenden Firmenanwalts erfolgte die Transaktion nur zur Gläubigerabwehr. Deshalb war der Vater als Treugeber anzuerkennen und dem minderjährigen Gesellschafter-Kind keine vGA der GmbH zuzurechnen, weil es aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils war. |
Fundstellen
- BFH 6.8.13, VIII R 10/10, astw.iww.de Abruf-Nr. 133139
- BFH, 6.8.13, VIII R 11/10, astw.iww.de Abruf-Nr. 140396
Quelle: ID 42529572