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  • · Nachricht · § 39 AO

    Treuhandverhältnis bei Minderjährigen

    | Treuhandverhältnisse im familiären Bereich können auch ohne klare schriftliche Vereinbarung anzuerkennen sein, wenn etwa der Vater dem fünfjährigen Sohn direkt und über Mitarbeiter GmbH-Anteile überträgt. Laut Aussage des als Ergänzungspfleger fungierenden Firmenanwalts erfolgte die Transaktion nur zur Gläubigerabwehr. Deshalb war der Vater als Treugeber anzuerkennen und dem minderjährigen Gesellschafter-Kind keine vGA der GmbH zuzurechnen, weil es aufgrund eines verdeckten Treuhandverhältnisses nicht wirtschaftlicher Eigentümer des von Familienmitgliedern unentgeltlich übertragenen GmbH-Anteils war. |

     

    Fundstellen

    Quelle: ID 42529572