· Fachbeitrag · §§ 93, 208 AO
Steuerfahnder dürfen Auftragsdaten von Anzeigenkunden einer Zeitung verlangen
| Die Steuerfahndung darf von einem Zeitungsverlag die Übermittlung von Personen- und Auftragsdaten zu den Auftraggebern einer bestimmten Anzeigenrubrik verlangen. Der BFH sieht hierin keinen Verstoß gegen die grundrechtlich geschützte Pressefreiheit. |
Sachverhalt
Im Streitfall richtete die Steuerfahndungsstelle ein Auskunftsersuchen an die Herausgeberin einer Tageszeitung und eines Anzeigenblatts. Das FA verlangte für einen Zeitraum von insgesamt zwei Jahren die Übermittlung von Namen und Adressen sämtlicher Auftraggeber von Anzeigen der Rubrik „Kontakte“, in denen sexuelle Dienstleistungen beworben wurden.
Das FA begründete sein Auskunftsersuchen u. a. mit einem vom Bundesrechnungshof beanstandeten Vollzugsdefizit bei der Besteuerung der im Rotlichtmilieu tätigen Betriebe und Personen. Das FG sah darin eine ausreichende Begründung für das Auskunftsersuchen und wies die Klage ab.
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