· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 10 UStG
Keine Mindestbemessungsgrundlage bei Vorsteuerabzug
| Bei Leistungen an nahestehende vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer, ist die Mindestbemessungsgrundlage entgegen Abschn. 10.7. Abs. 6 UStAE nicht anwendbar. Dies ist nur insoweit durch die Mehrwertsteuer-Richtlinie gedeckt, als es der Verhütung von Steuerhinterziehung oder -umgehung dient. Es besteht jedoch keine derartige Gefahr, wenn die Leistung an vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer erfolgt. Nach der EuGH-Vorgabe sind die Anwendungsvoraussetzungen erschöpfend und nationale Vorschriften dürfen somit nicht vorsehen, dass die Bemessungsgrundlage in anderen als den aufgezählten Fällen abweichend vom Normalwert des Umsatzes ist, insbesondere wenn jemand zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt ist. |
- FG München 27.11.12, 2 K 3380/10, astw.iww.de Abruf-Nr. 130870
- EuGH, 26.4.12, Rs. C-621/10
Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 273 | ID 38665310