· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ § 19 EStG
Preisgeld ist steuerpflichtiger Arbeitslohn
| Ein Preisgeld, das ein Beamter bei einem vom Bund initiierten Ideenwettbewerb zum Bürokratieabbau erhält, ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. Die Preisverleihung ist keine einkommensteuerliche unbeachtliche Ehrung einer Person für staatsbürgerliches Engagement. Auch der Umstand, dass die Teilnahme am Wettbewerb nicht auf einer Pflicht gegenüber dem Dienstherrn beruhe, durchbricht nicht den Zusammenhang mit einer beruflichen Tätigkeit. Entscheidend ist, dass der Teilnehmerkreis auf die Beschäftigten der Verwaltung beschränkt war und mit dem Ideenwettbewerb gerade die berufliche Erfahrung für die Verbesserung der Verwaltungs- und Verfahrensabläufe fruchtbar gemacht werden sollte. |
- FG Köln 12.6.13, 4 K 759/10, astw.iww.de Abruf-Nr. 132317
Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 661 | ID 42258407