· Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 33 EStG
Aufwendungen für die operative Entfernung eines Lipödems
| Mit Urteil vom 18.8.2016 (4 K 2173/15 ) hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz (FG) entschieden, dass Kosten einer Operation zur Beseitigung eines Lipödems (Fettverteilungsstörung) auch im Jahr 2013 nicht als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzbar waren. |
Fundstelle
Quelle: Ausgabe 10 / 2016 | Seite 813 | ID 44201882