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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt - § 4 UStG

    Abgrenzung von Leasing und Kreditgewährung

    | Wird mit dem Verkauf von Leasinggegenständen nicht auch die tatsächliche Verfügungsmacht hieran verschafft, kann der Leasinggeber das Nutzungsrecht, das ihm selbst gar nicht übertragen worden war, anderen auch nicht entgeltlich zur Verfügung stellen. |

     

    Die Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums hat nur Sicherungs- und Finanzierungsfunktion, wenn sie dem wesentlichen Inhalt des Gesamtkonzepts zufolge der Finanzierung des Leasinggegenstands gedient hat. Es handelt sich dann insgesamt um eine einheitliche sonstige Leistung in Form der steuerfreien Kreditgewährung gem. § 4 Nr. 8a UStG.

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 08 / 2015 | Seite 551 | ID 43445106

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