· Fachbeitrag · Steuern kompakt - Abgabenordnung
Grundsätzlicher Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer
| Das FG Hamburg hat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes entschieden, dass ein Unternehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Erteilung einer Steuernummer hat. Nicht nur die Versagung, sondern auch die Verzögerung der Erteilung einer Steuernummer, kann einen unzulässigen Eingriff in die durch Art. 12 Grundgesetz garantierte Freiheit der Berufsausübung darstellen. |
Fundstelle
- FG Hamburg 30.8.16, 6 V 105/16, rechtskräftig, astw.iww.de, Abruf-Nr. 191104
Quelle: Ausgabe 02 / 2017 | Seite 126 | ID 44420641