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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ AO

    Nachweis einer Rechtsbehelfsbelehrung

    | Zum Nachweis einer korrekten Rechtsbehelfsbelehrung reicht es nicht, dass das von der Behörde eingeschaltete Druckzentrum die entsprechenden DIN-Normen erfüllt oder über Maßnahmen zur Qualitätssicherung verfügt. Menschliches wie technisches Versagen ist trotz Einhaltung von Normen und Qualitätssicherung bei manuell entnommenen Schriftstücken denkbar. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 445 | ID 42627092

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