· Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ AO
Nachweis einer Rechtsbehelfsbelehrung
| Zum Nachweis einer korrekten Rechtsbehelfsbelehrung reicht es nicht, dass das von der Behörde eingeschaltete Druckzentrum die entsprechenden DIN-Normen erfüllt oder über Maßnahmen zur Qualitätssicherung verfügt. Menschliches wie technisches Versagen ist trotz Einhaltung von Normen und Qualitätssicherung bei manuell entnommenen Schriftstücken denkbar. |
Fundstelle
- FG Rheinland-Pfalz 30.10.13, 4 K 2591/12, astw.iww.de Abruf-Nr. 141063
Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 445 | ID 42627092