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  • · Fachbeitrag · Steuern kompakt ‒ FGO

    Finanzamt muss Kosten tragen

    | Das FA hat die Kosten eines finanzgerichtlichen Verfahrens zu tragen, das sich durch eine Abhilfe seitens des Finanzamtes erledigt, nachdem der Kläger Beweismittel vorgelegt hat, die er bereits im Besteuerungsverfahren bzw. im Einspruchsverfahren angegeben hatte. |

     

    Fundstelle

    Quelle: Ausgabe 06 / 2014 | Seite 446 | ID 42627091

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