05.12.2017 · Fachbeitrag · Berufsrecht
Gesetz zur Neuregelung des Berufsgeheimnisschutzes in Kraft
| Am 9.11.2017 ist das Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen in Kraft getreten (BGBl. I S. 3618). Es geht für die rechts- und steuerberatenden sowie die prüfenden Berufe mit Änderungen des Berufsrechts sowie des § 203 StGB einher. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig