· Fachbeitrag · Internationales Steuerrecht
BMF nimmt Stellung zum Austausch von Finanzinformationen
von Rechtsassessor Dr. Matthias H. Gehm, Limburgerhof und Speyer
| Das BMF hat mit Schreiben vom 1.2.2017 (IV B 6 - S 1315/13/10021 :004, BStBl I 17, 305) zum internationalen Informationsaustausch nach den Standards der OECD (CRS - Common Reporting Standards) sowie des FATCA-Abkommens Stellung bezogen. Hiernach sind Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über Finanzvermögen von Steuerpflichtigen aus am Informationstausch teilnehmenden Staaten den staatlichen Steuerbehörden (in Deutschland das BZSt) zu melden, die diese wiederum an die für die Besteuerung des Steuerausländers zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleiten. Damit ist ein weiterer Schritt zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung getan. |
Die Eckpunkte des aktuellen BMF-Schreibens sollen in Folgendem dargelegt werden.
Grundlage für den Informationsaustausch
Mit den CRS hat die OECD Standards für den automatischen Informationsaustausch in Steuersachen festgelegt. Hierauf aufbauend wurde die EU-Amtshilferichtlinie angepasst. Demgemäß werden ab 30.9.2017 für Besteuerungszeiträume ab 2016 über den Anwendungsbereich des früheren§ 7 EUAHiG hinaus Daten über Konten und ihre Inhaber automatisch ausgetauscht (Rätke-Klein, AO Komm., 13. Aufl. 16, § 117, Rn. 7, 155; Roth, KP 16, 68). Durch das FKAustG (BGBl I 15, 2531) werden wiederum deutsche Bankinstitute verpflichtet, Daten über ausländische Kunden an das BZSt weiter zu melden (Rätke-Klein, AO Komm., 13. Aufl. 16, § 117, Rn. 7; Roth, KP 16, 68).
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