· Fachbeitrag · Wichtiges in Kürze
Erwähnenswerte Steuerinfos in Kurzform
Hier einige ausgewählte Informationen zu steuerlich interessanten Sachverhalten, Anweisungen und BMF-Schreiben. |
FAQ zur Umsatzsteuer für Photovoltaikanlagen aktualisiert
Die Einführung des Nullsteuersatzes bei der Lieferung von Photovoltaikanlagen und deren Komponenten ab 1.1.2023 im Jahressteuergesetz 2022 wirft immer noch neue Praxisfragen auf. Das Bundesfinanzministerium beantwortet diese in seinen FAQ „Umsatzsteuerliche Maßnahmen zur Förderung des Ausbaus von Photovoltaikanlagen“. Diese FAQ wurden am 23.6.2023 zum wiederholten Mal aktualisiert (siehe www.iww.de/s7492).
Zuständigkeit für Stundungen, Erlasse und Billigkeitsmaßnahmen
Oftmals ist nicht klar, an wen sich ein Steuerzahler wenden muss, wenn er eine Stundung, einen Erlass oder steuerliche Billigkeitsmaßnahmen beantragen möchte. Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder geben Aufschluss über die Zuständigkeiten innerhalb der Finanzämter (gleichlautende Erlasse vom 5.7.23, S 0336; S 0453; S 0457).
Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes
Das wurde aber auch Zeit. Das letzte Schreiben des BMF zur Anwendung des Außensteuergesetzes stammt aus dem Jahr 2004. Nun hat das BMF mit Entwurfschreiben vom 19.7.2023 die neuen, deutlich umfangreicheren Grundsätze an bestimmte Verbände gesandt. Diese haben nun Zeit bis zum 4.9.2023, um Stellung zu beziehen.