Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · § 4 UStG, Art. 132 MwStSystRL

    EuGH-Vorlage zu Sportvereinen

    | Der BFH zweifelt an der Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen, die Sportvereine gegen gesondertes Entgelt erbringen. Er hat daher ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH gerichtet. |

     

    Sachverhalt

    Der Kläger ist ein Golfclub. Im Streitfall erbrachte der Verein verschiedene Leistungen gegen gesondert vereinbartes Entgelt. Dabei handelte es sich insbesondere um die Berechtigung zur Nutzung des Golfspielplatzes, um die leihweise Überlassung von Golfbällen für das Abschlagstraining mittels eines Ballautomaten und um die Durchführung von Golfturnieren, bei denen der Verein Startgelder für die Teilnahme vereinnahmte. Das beklagte FA sah diese Leistungen als umsatzsteuerpflichtig an.

     

    Demgegenüber bejahte das FG eine Steuerfreiheit, die sich zwar nicht aus dem nationalen deutschen Recht, aber direkt aus dem EU-Umsatzsteuerrecht ergebe.

     

    Entscheidung

    Der BFH zweifelt jedoch eine sich unmittelbar aus dem EU-Recht ergebene Steuerbefreiung an. Aus der EuGH-Entscheidung o„British Film Institute“ könne vielmehr abgeleitet werden, dass der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie insoweit keine unmittelbare Wirkung zukomme, sodass sich Steuerpflichtige auf diese Bestimmung nicht berufen können, um sich gegen eine Steuerpflicht nach nationalem Recht zu wehren.

     

    PRAXISTIPP | Sollte der EuGH eine unmittelbare Wirkung der Mehrwert-steuer-Systemrichtlinie verneinen, würde dies zu einer Rechtsprechungsänderung führen. Denn der BFH hat in der Vergangenheit eine unmittelbare Wirkung und Berufbarkeit bejaht. Dies führte insbesondere zu einer aus dem Unionsrecht abgeleiteten Steuerfreiheit für die Berechtigung zur Nutzung des Golfspielplatzes und für die leihweise Überlassung von Golfbällen.

     

    Anmerkung

    Unstrittig ist in der nunmehr beim EuGH anhängigen Rechtssache, ob Golfvereine, die von ihren Mitgliedern Vereinsbeiträge erheben, auch insoweit steuerpflichtige Leistungen erbringen.

     

    Fundstellen

    Quelle: ID 45461534

    Karrierechancen

    Zu TaxTalents