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  • · Fachbeitrag · § 4 Nr. 10 UStG

    Verschaffung von Versicherungsschutz in Leasing-Fällen

    Zu den BMF-Schreiben vom 11.5.2021 (BStBl. I 2021, 781), vom 18.6.2021 (BStBl. I 2021, 871) und vom 18.10.2021 (BStBl. I 2021, 2142) zu Garantiezusagen eines Kfz-Händlers als Versicherungsleistung ist die Frage aufgekommen, ob sich die mit den genannten BMF-Schreiben einhergehenden Änderungen auch auf Leasing-Fälle auswirken.

     

    Nach Abstimmung auf Bund-Länder-Ebene wird hierzu folgende Auffassung vertreten:

     

    • 1. Die Verschaffung von Versicherungsschutz für ein Leasingobjekt und die im Leasing selbst bestehende Dienstleistung sind umsatzsteuerlich als eigenständige Leistungen anzusehen.

     

    • 2. Versichert der Leasinggeber das Leasingobjekt in diesen Fällen selbst und stellt er die Kosten der Versicherung dem Leasingnehmer gesondert in Rechnung, verschafft der Leasinggeber dem Leasingnehmer Versicherungsschutz. Diese Leistung ist unter den weiteren Voraussetzungen des Abschn. 4.10.2 UStAE nach § 4 Nr. 10 Buchstabe b UStG umsatzsteuerfrei.

     

    MERKE | Das Bundesfinanzministerium hat sich bekanntlich neu zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Garantiezusagen von Kfz-Händlern positioniert ‒ mit weitreichenden Folgen für Händler und Versicherer:

     

    • Fristverlängerung für die Garantiezusagen ‒ vielleicht lässt sich das drohende Unheil doch noch abwenden!, (AStW 8/2021, 512)
     

    Fundstelle

    • FM Mecklenburg-Vorpommern, Erlass vom 25.5.2022, S 7163-00000-2017/001-002
    Quelle: ID 48729523