· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Fristverlängerung für die Garantiezusagen: Vielleicht lässt sich das drohende Unheil doch noch abwenden!
von Diplom-Finanzwirt Rüdiger Weimann, Dozent, Lehrbeauftragter und freier Gutachter in Umsatzsteuerfragen, Dortmund.
| Mit Schreiben vom 11.5.2021 hat sich das BMF zur umsatzsteuerlichen Beurteilung der Garantiezusagen von Kfz-Händlern neu positioniert ( AStW 7/2021, 479 ). Die Interessenverbände laufen zu Recht Sturm! Als ersten Schritt in die richtige Richtung hat das BMF die ursprünglich bis zum 30.6.2021 gesetzte Umsetzungsfrist nunmehr bis zum 31.12.2021 verlängert. |
Worum geht es im Kern?
Die Leistungen aus entgeltlichen Garantiezusagen von Kfz-Händlern sollen nach neuer Rechtsauffassung des Bundesfinanzministeriums umsatzsteuerfrei erfolgen und im Gegenzug der Versicherungssteuer unterliegen.
Beachten Sie | Kfz-Händler würden insoweit den Vorsteueranspruch verlieren!
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig