· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Umsatzsteuerliche Behandlung der unentgeltlichen Wertabgabe von Sachspenden
von Dipl.-Finw. Rüdiger Weimann, Dortmund
| Die OFD Niedersachsen positioniert sich in der Verfügung vom 27.3.32017 zur umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlage für Sachspenden und konkretisiert insoweit auch ihre Verfügung vom 9.2.2016 zur steuerlichen Behandlung der Tafeln und der Unternehmer, die Lebensmittel unentgeltlich abgeben. |
Sachspenden unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Die Umsatzbesteuerung dient der Kompensation des vorangegangenen Vorsteuerabzugs und verhindert einen systemwidrigen unversteuerten Letztverbrauch.
Die Bemessungsgrundlage einer Sachspende bestimmt sich nicht nach den ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten, sondern nach dem fiktiven Einkaufspreis im Zeitpunkt der Spende.
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