Für eine mit Kontrastmittel (KM) erfolgte Röntgenuntersuchung wurde der 2,5-fache Faktor für die Untersuchung und der 3,5-fache Satz für die KM-Einbringung mit der Begründung „Überwachung erforderlich“ angesetzt. Der Kostenträger erkannte die Begründung nicht an: Berechenbar sei nur der 1,8- bzw. 2,3-fache Faktor.
Frage: „Können intraoperativ mehrfach erfolgende Revisionen und Spülungen des Bauchraumes (mit Kochsalzlösung) zur Entfernung von Blutkoagula mit der Nr. 3139 GOÄ (Eröffnung des Bauchraumes bei Peritonitis mit ...
Ein privater Kostenträger will die Berechnung von CTG und Muttermunddehnung (Nrn. 1002 und 1020 GOÄ) neben der Nr. 1022 GOÄ (Beistand bei einer Geburt ...) nicht zulassen, weil diese Leistungen mit dem „Beistand“ ...
Frage: „Sind Einläufe oder Klistiere berechenbare Leistungen, auch wenn sie an nichtärztliches Personal delegiert werden? Und wenn ja, mit welchen Gebührenpositionen ist dies möglich?“
Ein Chefarzt kann Leistungen, die ihm aus seinem Liquidationsrecht zustehen, selbstständig – das heißt auf freiberuflicher Basis – oder unselbstständig als Arbeitnehmer des Krankenhauses erbringen.
Frage: „Wenn Patienten einige Tage vor der geplanten stationären Aufnahme vorbereitend in der Ambulanz untersucht werden, stellt sich die Frage nach der Minderungspflicht nach § 6a GOÄ. Kann die private ...
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Ab sofort gelten im Rahmen der Abrechnung mit den Berufsgenossenschaften neue Beträge. Die entsprechenden Rundschreiben der Landesverbände der DGUV an die Durchgangsärzte datieren von Ende Oktober 2011. In Rechnung gestellt werden kann nunmehr